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Mittwoch, 20.11.2024

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Einreichplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann.
Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1).
Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird.

Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität
und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Die Werkpläne sind die "Bauanleitung" für ein Gebäude.

Neben den Ausführungsplänen des Architekten werden auch Ausführungspläne von den einzelnen Fachplanern ( wie z.B. Statikpläne, Fachplanung für Heizung, Sanitär und Lüftung oder Elektrik) erstellt.

Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe.
Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.